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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21 (https://dejure.org/2021,652)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.01.2021 - 3 R 2/21 (https://dejure.org/2021,652)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 (https://dejure.org/2021,652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 13 Abs 1 S 1 CoronaV9V ST, § 47 Abs 6 VwGO, § 13 Abs 2 S 1 CoronaV9V ST, § 32 S 1 IfSG, § 32 S 2 IfSG
    Kommunale Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius aufgrund hoher Corona-Inzidenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 6 ; 9. SARS-CoV-2-EindV § 13
    Verhältnismäßigkeit der 15-Kilometer-Regel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um das Gebiet ... - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 373
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2021 - 11 S 3.21

    Untersagung des Aufenthalts im öffentlichen Raum zur Ausübung von Sport sowie zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    Denn hier besteht prinzipiell eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass das Virus von prä- oder asymptomatisch Infizierten unbemerkt in andere, möglicherweise niedrigere Inzidenzwerte aufweisende Gebiete getragen wird (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. Januar 2021 - OVG 11 S 3/21 - juris Rn. 20).

    Dass einer solchen Maßnahme aber zumindest eine gleichwertige Effektivität zuzusprechen wäre, lässt sich im Rahmen einer lediglich summarischen Prüfung im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren nicht feststellen (siehe OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. Januar 2021, a. a. O. Rn. 23).

    Dabei bedarf es keiner abschließenden Bewertung, ob durch die Maßnahme eine vom Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG geschützte Aufenthaltnahme betroffen ist (vgl. zum sachlichen Schutzbereich des Art. 11 Abs. 1 GG Beschluss des Senates vom 11. Juni 2020 - 3 R 102/20 - juris Rn. 53 m.w.N.; ebenfalls offen gelassen von OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. Januar 2021, a. a. O. Rn. 11).

    Dem stehen die besonders hochwertigen Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit gegenüber, die angesichts des gegenwärtigen Standes des Infektionsgeschehens mit landesweit erheblich gestiegenen und während der gesamten Pandemie erstmals erreichten Inzidenzen, der damit verbundenen starken Belastung des Gesundheitssystems, namentlich der intensivmedizinischen Abteilungen der Krankenhäuser, und der Gefahr der Verbreitung von Virusmutationen mit einer nochmals höheren Infektiosität in besonderem Maße gefährdet sind (so überzeugend OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. Januar 2021, a. a. O. Rn. 25 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20

    Corona-Krise; Verlängerung des Lockdowns, Beherbergung zu touristischen Zwecken

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    (1) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der übertragbaren Krankheit COVID-19 zu ergreifen sind, wobei dies auch Regelungen einschließt, die in die Rechte sonstiger Dritter ("Nichtstörer") eingreifen, die selbst nicht Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider sind (vgl. zuletzt Beschluss des Senates vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - juris Rn. 52 ff. m.w.N.).

    Dass Kontaktreduzierungen grundsätzlich geeignet sind, einem Anstieg der Zahl der Neuinfektionen entgegenzuwirken und diese somit wieder auf die von der Landesregierung und der Antragsgegnerin - ebenso wie vom (Bundes-)Gesetzgeber - als nachverfolgbar angesehene Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken, liegt in Anbetracht der Wege, auf denen das Coronavirus SARS-CoV-2 übertragen wird (vgl. Beschluss des Senates vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - juris Rn. 82 m.w.N.), auf der Hand (vgl. Beschluss des Senates vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - juris Rn. 69 f.).

    In diesem Zusammenhang kommt neben der Entwicklung des Pandemiegeschehens dem Gesamtkonzept bzw. Maßnahmenbündel, mit dem die zuständigen Behörden dem Infektionsgeschehen begegnen, eine maßgebliche Bedeutung zu (vgl. zum Ganzen etwa Beschluss des Senates vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - juris Rn. 87 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2020 - 3 R 254/20

    Corona-Krise; Schließung von Fitnessstudios; verlängerter Teil-Lockdown;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    In Anbetracht dessen, dass der Gesetzgeber in § 28a Abs. 2 bis 7 IfSG die sachlichen Voraussetzungen für Maßnahmen des Verordnungsgebers zur Eindämmung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ausgeschärft und die Eingriffsmodalitäten konkretisiert hat, ist bei summarischer Prüfung jedenfalls nicht offensichtlich, dass die Verordnungsermächtigung in § 32 Satz 1 IfSG dem Parlamentsvorbehalt und dem Bestimmtheitserfordernis in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nicht hinreichend Rechnung trägt (vgl. Beschluss des Senates vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - juris Rn. 60 ff.; in diesem Sinne auch OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 13 B 1899/20.NE - juris Rn. 37 ff.; VGH BW, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 1 S 4080/20 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 20 NE 20.2461 - juris Rn. 22 ff.; ThürOVG, Beschluss vom 25. November 2020 - 3 EN 746/20 - juris Rn. 40).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass den handelnden Behörden in einer durch zahlreiche Unsicherheiten geprägten epidemischen Lage bei der Festlegung der ins Auge gefassten Regelungsziele und der Beurteilung dessen, was sie zur Verwirklichung der Ziele für geeignet, erforderlich und angemessen halten dürfen, ein gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum eingeräumt ist (vgl. ausführlich hierzu etwa Beschluss des Senates vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - juris Rn. 79 f. und 85 f. m.w.N.).

    Dass Kontaktreduzierungen grundsätzlich geeignet sind, einem Anstieg der Zahl der Neuinfektionen entgegenzuwirken und diese somit wieder auf die von der Landesregierung und der Antragsgegnerin - ebenso wie vom (Bundes-)Gesetzgeber - als nachverfolgbar angesehene Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken, liegt in Anbetracht der Wege, auf denen das Coronavirus SARS-CoV-2 übertragen wird (vgl. Beschluss des Senates vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - juris Rn. 82 m.w.N.), auf der Hand (vgl. Beschluss des Senates vom 11. Dezember 2020 - 3 R 259/20 - juris Rn. 69 f.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    Ob und inwieweit der durch (formelles) Gesetz ermächtigte Erstdelegatar daher seinerseits zur Beachtung der spezifischen Kriterien des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet ist, wenn er von einer ihm durch den Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit zur Subdelegation Gebrauch macht, oder ob in diesem Fall vielmehr "nur" das allgemeine aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und nicht explizit normierte Gebot der Normenbestimmtheit und -klarheit (vgl. hierzu z. B. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 - juris Rn. 102 ff. m.w.N.) zum Tragen kommt, bedarf keiner weiteren Erörterung.

    Vielmehr reicht es aus, wenn sich die gebotene Bestimmtheit aus dem gesamten, aus der Ermächtigungsnorm und weiteren Vorschriften bestehenden Regelungsgefüge ggf. mittels der anerkannten Auslegungsmethoden, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Norm, ermittelt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 - juris Rn. 58 m.w.N.; Beschluss vom 3. März 2004, a. a. O. Rn. 111).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    Eine subdelegierende Verordnung muss danach die gesetzliche Verordnungsermächtigung und die gesetzliche Ermächtigung zur Subdelegation nennen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 16 ff.).

    Die subdelegierte Verordnung muss danach ihre unmittelbare Ermächtigungsgrundlage angeben, die sie in der subdelegierenden Verordnung findet (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019, a. a. O. Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    Schon aus der Ermächtigung muss daher erkennbar und vorhersehbar sein, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 - juris Rn. 52 ff. m.w.N.; Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 - juris Rn. 193 ff. m.w.N.).

    Der Kreis derer, die Delegatare einer Subdelegation sein können, wird durch diese Norm nicht weiter eingeschränkt (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 - juris Rn. 207).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2020 - 3 R 78/20

    Untersagung der touristischen Beherbergung durch die Fünfte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    Der Senat hat bereits im Zusammenhang mit dem Verbot der Beherbergung von Touristen ausgeführt, dass eine Einschränkung der Mobilität, die mit der Untersagung oder Beschränkung von Reisen verbunden ist, zu einer Reduzierung von Kontakten zwischen Menschen führen kann und dies dazu beiträgt, dass sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und die Infektionsdynamik verzögert (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 -, vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - und vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - alle juris).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (zum Ganzen: vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    Bei der Ausübung dieser Befugnis nehmen die Kommunen eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahr, die als staatliche Aufgabe nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG geschützten Wirkungskreis gehört (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 - juris Rn. 13; Urteil vom 28. Februar 2019 - 3 A 4.16 - juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2020 - 3 R 205/20

    Beherbergungsverbot im Land Sachsen-Anhalt voraussichtlich nicht verhältnismäßig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
    Der Senat hat bereits im Zusammenhang mit dem Verbot der Beherbergung von Touristen ausgeführt, dass eine Einschränkung der Mobilität, die mit der Untersagung oder Beschränkung von Reisen verbunden ist, zu einer Reduzierung von Kontakten zwischen Menschen führen kann und dies dazu beiträgt, dass sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und die Infektionsdynamik verzögert (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 -, vom 27. Oktober 2020 - 3 R 205/20 - und vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 - alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.2020 - 3 R 102/20

    Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und

  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 4.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2020 - 3 R 218/20

    Corona-Pandemie: Eilantrag von Hotelbetrieben u.a. gegen das im Rahmen des

  • BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 N 607/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2019 - 3 M 47/19

    Haltererlaubnis für gefährlichen Hund; Verstoß gegen Leinen- und Maul-korbzwang

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 252/19

    Normenkontrollantrag des Betreibers eines sog. "Laufhauses" gegen die Festlegung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4080/20

    Erfolgloser Normenkontrollantrag eines Buchhändlers auf Außervollzugsetzung einer

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

  • OVG Thüringen, 25.11.2020 - 3 EN 746/20

    Corona-Pandemie; Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2021 - 13 B 1899/20

    Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot gelten weiterhin

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • VG Gera, 15.12.2023 - 3 K 542/21

    Corona-Krise; Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht durch

    Eine Einschränkung der Subdelegationsbefugnis des Landesverordnungsgebers sieht § 32 Satz 2 IfSG nicht vor (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. April 2021 - 3 R 94/21 - juris, Rn. 36; vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 - juris, Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2021 - 3 R 94/21

    Schnelltestpflicht für Schulen nach summarischer Prüfung verhältnismäßig

    Mit § 13 Abs. 1 der 11. SARS-CoV-2-EindV hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts von der ihr in § 32 Satz 2 IfSG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Satz 1 der Vorschrift durch Rechtsverordnung auf andere Stellen zu übertragen (zur rechtlichen Zulässigkeit einer sog. Subdelegation dieser Verordnungsermächtigung bereits Beschluss des Senates vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 - juris).
  • OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht;

    Dass der Antragsgegner ausgehend von dieser typischen Lebenssituation, die eine Vielzahl der Normunterworfenen erfasste, eine sachliche Gleichwertigkeit der Abstandsvorgaben gegenüber der durch die Norm bewirkten deutlichen Begrenzung von Personen, die überhaupt aufeinandertreffen konnten, verneint hat, ist somit nach den dargelegten Grundsätzen hinreichend plausibel (i. E. ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. Januar 2021 a. a. O.; BayVerfGH, Entscheid. v. 30. Dezember 2020 - Vf. 96-VII-20 -, juris Rn. 31; OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 -, juris Rn. 46).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2021 - 3 R 10/21

    Infektionsschutz: Einschränkung des Bewegungsradius und nächtliche Ausgangssperre

    Der Senat hat bereits hinsichtlich einer entsprechenden Regelung einer anderen Gebietskörperschaft entschieden, dass eine vorläufige Außervollzugsetzung ausscheidet (Beschluss vom 25. Januar 2021 - 3 R 2/21 -) und hierzu ausgeführt: Rechtliche Grundlage für die Regelung sei § 13 Abs. 2 der 9. SARS-CoV-2-EindV.
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